Sinterfahne
© Lukas Plan

Mammuthöhle, Oberösterreich
© Christian Berghold

Das Grisubiwak auf -300 m im Burgunderschacht, Totes Gebirge, Steiermark
© Alex Klampfer

Der "Masoschluf" im Fröstlcanyon, Dachstein
© Christa Markom

FAHRTENMELDUNG
für Besonders geschützte Höhlen in Niederösterreich

Die Befahrung von besonders geschützten Höhlen ist grundsätzlich verboten. Für Vereinsmitglieder besteht eine Ausnahmegenehmigung für Befahrungen im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit und ausschließlich für Zwecke der Forschung, der Reinigung und Bestandssicherung sowie der Kontrolle von Schutzmaßnahmen. Zur Dokumentation dieser Fahrten ist unbedingt ein Fahrtenbericht anzufertigen und an fledermaus@cave.at zu schicken.

Der Bericht muss beinhalten:
- Name des Vereinsmitgliedes
- E-Mail-Adresse
- Anzahl der TeilnehmerInnnen
- Namen der TeilnehmerInnen
- Besuchte Höhle(n) mit Katasternummer und Datum
. Zweck der Befahrung, Beobachtungen, sonstige Mitteilungen

Siehe dazu auch: Merkblatt zur Befahrung besonders geschützter Höhlen PDF-Datei